Muss ich im folgenden Fall die Immobilienertragssteuer berechnen:
Kauf der Eigentumswohnung: Jänner 2013
Hauptwohnsitz bis Dezember 2015
also grundsätzlich ist der Tatbestand des 2jährigen Hauptwohnsitzes gegeben.
aber: teilvermietet mitte 2015 bis Februar 2016
Verkauf der Wohnung findet im März/april 2016 statt
Danke für die Antwort. |