Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mag. Lembacher am 01.02.2016 11:55
 


THEMA:  Hausverkauf mit Auslandszahlungen

Guten Tag,

Ich möchte mein Haus in Österreich verkaufen und meinen Lebensmittelpunkt nach 4 Jahren wieder zurück nach Vietnam verlegen. Da der Käufer bis dato ebenfalls in Vietnam lebt, wäre es von Vorteil die Hälfte des Kaufpreises von 130.000Eur in Vietnam zu erhalten, um so unnötigen Bankspesen für die Transaktion nach Österreich und wieder zurück zu entgehen. Der Verkauf ist nach einer Anzahlung von 30.000Eur in Ratenzahlungen über 3 Jahre ohne Zinsen vorgesehen, wobei der Währungskurs des jeweiligen Tages der Zahlungen herangenommen wird. Käufer sowie Verkäufer sind beides österr. Staatsbürger, wobei der Käufer in Österreich weder wohnhaft noch Einkommenssteuerpflichtig ist. Das Haus wurde von mir die letzten 4 Jahre als Hauptwohnsitz bewohnt. Der Vertrag wird in Österreich notariell aufgesetzt, und der Kaufpreis in Euro festgesetzt.

Inwiefern sind diese Auslandszahlungen möglich, bzw. sind Geschäfte dieser Art steuerrechtlich legal? Da das Haus als Hauptwohnsitz bewohnt wurde sollte ja meines Wissens keine ImmoESt. anfallen? Welche Dokumentation des Geldflusses müssten unter Umständen beim Finanzamt vorgelegt werden?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.02.2016 16:11
 


THEMA:  Hausverkauf mit Auslandszahlungen

In Bezug auf die Immoest sollte der Geldfluss im Ausland unerheblich sein, sobald der volle Betrag angegeben wird.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.192 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.