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Verfasst von: KLaus Peter am 02.02.2016 11:45
 


THEMA:  doppeltes dienstverhältnis - mit ehrenamtlicher tätigkeit mit aufwandsentschädigung
Guten Tag. Ich versteuere in Österreich und habe ein ganz normales Dienstverhältnis mit dem ich 43% steuern zahle. Zusätzlich bin ich ehrenamtlich in einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes tätig und beziehe dort 150€ monatlich(1800 jährlich). Betitelung Ehrenamtlicher Sacharbeiter mit Aufwandsentschädigung. In welche Punkt der Arbeitnehmerveranlagung ist dies anzugeben (2015)?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.02.2016 14:15
 


THEMA:  doppeltes dienstverhältnis - mit ehrenamtlicher tätigkeit mit aufwandsentschädigung

An und für sich sind Aufwandsentschädigungen nicht zu versteuern, ds damit ja, wie der Name sagt, nur Aufwendugnen abgegolten werden.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: klaus peter am 03.02.2016 10:10
 


THEMA:  RE: doppeltes dienstverhältnis - mit ehrenamtlicher tätigkeit mit aufwandsentschädigung
aber besteht nicht für die körperschaft öffentlichen rechts eine Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG, ab einem bestimmten betrag?


Verfasst von: klaus am 03.02.2016 10:13
 


THEMA:  RE: doppeltes dienstverhältnis - mit ehrenamtlicher tätigkeit mit aufwandsentschädigung
Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis zu € 537,78 pro Kalendermonat, welche von einem Sportverein oder –verband an Sportler, Trainer und Schieds- (Wettkampf)richter ausbezahlt werden, sind nicht mitteilungspflichtig. Aufwandsentschädigungen bis zur genannten Höhe unterliegen nicht der Versicherungspflicht gem. § 4 Abs. 4 ASVG. Die Befreiung greift nur, wenn die Tätigkeiten nicht hauptberuflich im Rahmen eines freien Dienstvertrages ausgeübt werden. Für pauschalierte Aufwandsentschädigungen, die den Betrag von € 537,78 überschreiten, besteht Mitteilungspflicht, wobei sämtliche im Kalenderjahr ausbezahlten Beträge in die Mitteilung aufzunehmen sind.


Das habe ich gefunden. dies bestätigt eigentlich, da nicht hauptberuflich, müsste es steuerfrei sein

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