Verfasst von:
KLaus Peter am
02.02.2016 11:45
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THEMA: doppeltes dienstverhältnis - mit ehrenamtlicher tätigkeit mit aufwandsentschädigung |
Guten Tag. Ich versteuere in Österreich und habe ein ganz normales Dienstverhältnis mit dem ich 43% steuern zahle. Zusätzlich bin ich ehrenamtlich in einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes tätig und beziehe dort 150€ monatlich(1800 jährlich). Betitelung Ehrenamtlicher Sacharbeiter mit Aufwandsentschädigung. In welche Punkt der Arbeitnehmerveranlagung ist dies anzugeben (2015)?
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
02.02.2016 14:15
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Verfasst von:
klaus peter am
03.02.2016 10:10
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Verfasst von:
klaus am
03.02.2016 10:13
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THEMA: RE: doppeltes dienstverhältnis - mit ehrenamtlicher tätigkeit mit aufwandsentschädigung |
Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis zu € 537,78 pro Kalendermonat,
welche von einem Sportverein oder –verband an Sportler, Trainer und
Schieds- (Wettkampf)richter ausbezahlt werden, sind nicht
mitteilungspflichtig. Aufwandsentschädigungen bis zur genannten Höhe
unterliegen nicht der Versicherungspflicht gem. § 4 Abs. 4 ASVG. Die
Befreiung greift nur, wenn die Tätigkeiten nicht hauptberuflich im
Rahmen eines freien Dienstvertrages ausgeübt werden. Für pauschalierte
Aufwandsentschädigungen, die den Betrag von € 537,78 überschreiten,
besteht Mitteilungspflicht, wobei sämtliche im Kalenderjahr ausbezahlten
Beträge in die Mitteilung aufzunehmen sind.
Das habe ich gefunden. dies bestätigt eigentlich, da nicht hauptberuflich, müsste es steuerfrei sein
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