Letztes Jahr bin ich während der Freizeit mit dem Paragleiter verunglückt - meine Bergung hat mit ~800€ zu Buche geschlagen.Zählen diese Bergungskosten als "außergewöhnliche Belastung"?
Strenggenommen würde ich sagen, dass das keine Kosten sind, die mit einer Krankheit zusammenhängen und daher keine ag Belastungen sind, mfG Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at