Ich kriege seit ca. 2 Jahren Freibetragsbescheide vermutlich weil ich Webungskosten abziehen möchte. Bis dato habe ich diese Bescheide nie verwendet bzw nie dem Arbeitgeber übermittelt. Mit ist es lieber am Ende des Jahres die Arbeitnehmerveranlagung zu machen statt Jahre im voraus berechnen zu lassen was ich weniger zahlen soll. Meine Frage: Haben diese Bescheide eine Wirkung wenn man sie nicht berücksichtigt hat bzw kann man die Zustellen dieser Bescheide abstellen (alles passiert auf Finanzonline)? Vielen Dank!
Sie klicken in der Arbeitnehmerveranlagung ganz unten an, dass Sie keinen Freibetragsbescheid haben möchten. Sie haben keine Wirkung wenn man sie nicht berücksichtigt.