Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Gast am 09.02.2016 10:28
 


THEMA:  Freibetragsbescheid
Liebes Community,


Ich kriege seit ca. 2 Jahren Freibetragsbescheide vermutlich weil ich Webungskosten abziehen möchte. Bis dato habe ich diese Bescheide nie verwendet bzw nie dem Arbeitgeber übermittelt. Mit ist es lieber am Ende des Jahres die Arbeitnehmerveranlagung zu machen statt Jahre im voraus berechnen zu lassen was ich weniger zahlen soll. Meine Frage: Haben diese Bescheide eine Wirkung wenn man sie nicht berücksichtigt hat bzw kann man die Zustellen dieser Bescheide abstellen (alles passiert auf Finanzonline)? Vielen Dank!


MfG,
Gast
Verfasst von: gast am 09.02.2016 12:23
 


THEMA:  Freibetragsbescheid

Sie klicken in der Arbeitnehmerveranlagung ganz unten an, dass Sie keinen Freibetragsbescheid haben möchten. Sie haben keine Wirkung wenn man sie nicht berücksichtigt.

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.75 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.