Hallo,
habe 2010 ein Gewerbe angemeldet und was bis 2014 damit auch tätig. Ab März 2014 bin ich aber normaler Angestellter doch habe ich leider vergessen das Gewerbe abzumelden. Nun habe ich vor kurzem eine Gehaltsexekution von der SVA bekommen für die ganzen Beiträge von 2014 bis heute. Das gewerbe habe ich vor ein paar Tagen abgemeldet. Kann man vieleicht durch einen Antrag bei der WKO das Gewerbe rückwirkend abmelden, da ich seit 2014 als Angestelter bei der WGKK versichert bin und keine Tätigkeit mit der Gewerbeberechtigung betrieben habe.
In der Hoffnung einer Antwort verbleibe ich
Mit freundlich Grüßen,
Alexander |