Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter in einer OG (mit 30% Anteil).
Wir sind im Aufbau und erwirtschaften augenblicklich kein Plus sondern schreiben noch Verluste.
Mein Einkommen stammt aus einer Vollzeit-Anstellung (seit 10 Jahren angestellt). Hier könnte es aber demnächst zu Veränderungen kommen.
Meine Frage: Wäre ich als OG-Gesellschafter für Arbeitslosengeld berechtigt?
Danke |