Hallo,
ich bin Selbstständig und bin mir bei einigen Zuordnungen der Betriebsausgaben zu den richtigen Kennzahlen unsicher:
zu welchen Kennzahlen in der Beilage zur Einkommenssteuererklärung, zählen "Software" (gilt dies als geringwertiges Wirtschaftsgut? also 9130?), zu welcher Kennzahl trage ich "Steuerberatungskosten" ein (Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und Fremdleistungen? 9110?), und wohin gehört eine "Handyversicherung" (sonstige 9230?).
Außerdem würde ich gerne wissen ob der Selbstbehalt bei Arztbesuchen den ich an die SVA zahle und mir ja zu den Pflichtversicherungsbeiträgen dazu gerechnet wird, extra angeführt werden muss, also in eine andere Kennzahl..
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Freundliche Grüße,
Lisa S. |