Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Lisa am 21.02.2016 20:16
 


THEMA:  Einkommessteuererklärung Kennzahlen Software, usw..

Hallo,

ich bin Selbstständig und bin mir bei einigen Zuordnungen der Betriebsausgaben zu den richtigen Kennzahlen unsicher:

zu welchen Kennzahlen in der Beilage zur Einkommenssteuererklärung, zählen "Software" (gilt dies als geringwertiges Wirtschaftsgut? also 9130?), zu welcher Kennzahl trage ich "Steuerberatungskosten" ein (Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und Fremdleistungen? 9110?), und wohin gehört eine "Handyversicherung" (sonstige 9230?).

Außerdem würde ich gerne wissen ob der Selbstbehalt bei Arztbesuchen den ich an die SVA zahle und mir ja zu den Pflichtversicherungsbeiträgen dazu gerechnet wird, extra angeführt werden muss, also in eine andere Kennzahl..

Vielen Dank schon mal für die Antwort!

Freundliche Grüße,

Lisa S.

Verfasst von: Rüdiger Posch am 22.02.2016 00:00
 


THEMA:  Einkommessteuererklärung Kennzahlen Software, usw..

Ja, Software unter Abschreibungen, Steuerberatung gehört unter 9230, Handyversicherung auch. Selbstbehalte sind außergewöhnliche Belastungen. mfG Rüdiger Posch posch@steuerberatung-wien.co.at 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.69 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.