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Verfasst von: Gast am 01.03.2016 08:34
 


THEMA:  Nebenberuf - Kleinunternehmer

Hallo ,

Bin geringfügig beschäftigt und seit Juni letzten Jahres Kleinunternehmer . Hatte ca. 1500€ Einnahmen , abzüglich meiner Ausgaben , hatte ich einen Gewinn von ca 600€  . Jetzt meine Frage : welche Erklärung muss ich beim Finanzamt abgeben ? Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung ? 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.03.2016 12:59
 


THEMA:  Nebenberuf - Kleinunternehmer

Einkommensteuererklärung

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