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Verfasst von: Alexander am 01.03.2016 09:18
 


THEMA:  UID als Kleinunternehmen

Hallo!
Ich habe gestern ein Kleinunternehmen gegründet und fülle momentan den Fragebogen für das FA aus.

Da ich einen Webshop betreibe, über welchen mit PayPal zu zahlen ist, muss ich meine Geschäftskonto bei Paypal verifizieren lassen, damit ich dort auch Geld annehmen kann. Dafür benötige ich eben eine UID.

Nun fülle ich gerade das Formular "U15" aus und auf diesem habe ich folgende Möglichkeiten:

Die UID-Nummer wird benötigt weil:
2.1 die innergemeinschaftlichen Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr 11.000 Euro (Erwerbsschwelle) überstiegen haben bzw. diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich übersteigen werden,
2.2 neue Fahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtige Waren erworben werden,
2.3 auf die Erwerbsschwelle verzichtet wird (schriftliche Verzichtserklärung ergeht gesondert),
2.4 (ausgenommen juristische Personen, die nicht Unternehmer sind) innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt werden,
2.5 (ausgenommen juristische Personen, die nicht Unternehmer sind) grenzüberschreitende sonstige Leistungen empfangen oder erbracht werden, für die es nach Art. 196 MWSt-RL idF der RL 2008/8/EG zwingend zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt.

Welches trifft da auf mich zu?

LG
Alexander

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.03.2016 13:03
 


THEMA:  UID als Kleinunternehmen

Ich kritisiere schon seit langem dieses Formular, weil es nicht alle Fälle abdeckt.

Daher lasse ich diesen Punkt immer frei.

Wir bieten Ihnen aber gerne eine kostenlose Erstberatung an, wobei wir über Ihre umsatzsteuerliche Situation sprechen können.

Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

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