Guten Tag!
Ich bin neben meiner Hauptberuflichen Tätigkeit (40h/Wo) als FH Lektor nebenberuflich (~15h/Wo) beschäftigt. Die FH stellt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Also muss ich die Vorbereitungen und Begutachtungen der Prüfungen etc. in meinem Arbeitszimmer durchführen. Kann ich die Kosten (Miete, Betriebskosten) für dieses rein als Arbeitszimmer genutze Zimmer in meiner Wohnung bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, obwohl die nebenberufliche Beschäftigung nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet?
Beste Grüße
ES |