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Verfasst von: Sabine am 02.03.2016 17:02
 


THEMA:  Kest zurückholen

Hallo,

Ich habe meinen Jahresausgleich online gemacht, und habe die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen.

Da ich nun deutlich unter 11000 Euro liege könnte ich die bezahlte Kest meiner Sparbücher zurückholen.

Kann ich das nachträglich, oder hätte ich das schon im Zuge des Lohnsteuerausgleiches machen müssen - da habe ich allerdings noch nicht gewusst ob ich unter 11000 Euro bin oder nicht.

 

MFG Sabine

Verfasst von: gast am 15.03.2016 16:31
 


THEMA:  Kest zurückholen

Dazu müssten Sie von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung wechseln und eine Beschwerde (wenn der Bescheid jünger als ein Monat ist) machen. Sie könnten die Formulare ausdrucken und in Papierform mit der Beschwerde und dem Erklärungswechsel an das Finanzamt schicken. 

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