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Verfasst von: Christian am 03.03.2016 23:04
 


THEMA:  Student Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Hallo,

Ich bin Student und wohne gemeinsam mit einer Mitbewohnerin in einer Wohung die meinem Vater gehört. Meine Mitbewohnerin zahlt monatlich Miete an meinen Vater, der die Miete zu seinem Einkommenssteuersatz versteuert.

Nun kam die Überlegung auf, ob mein Vater mit nicht eine Art uneigeschränktes Nutzungsrecht für die Wohnung vermacht und ich die Miete von meiner Mitbewohnerin erhalte. Da ich nicht arbeite könnte ich die Miete steuerfrei beziehen, soweit zumindest meine Überlegung.

Ist das so möglich? Muss ich eine Einkommensgrenze im Bezug auf Mitversicherung bei den Eltern oder Familienbeihilfe betrachten? Wenn ja, wie hoch ist diese Grenze?

MfG

Christian

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.03.2016 12:48
 


THEMA:  Student Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Solche Konstruktionen sind prinzipiell möglich.

Aber man muss alles richtig machen, damit sie auch vom Finanzamt anerkannt werden.

die Zuverdienstgrenze für die Famileinbeihilfe beträgt: jährlich € 10.000,--.

 

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