Wertes Steuerberater-Team,
ich bin seit 01.01.2016 50% Gesellschafter einer OG. Die OG wird im ersten Jahr zirka 6000 Euro Umsatz erwirtschaften, zirka 1000 Euro Gewinn.
Ich befand mich bis 31.3.16 in einem Angestellten Verhältnis (durchgehend seit Juli 2004 ), dass zu diesem Stichpunkt einvernehmlich aufgelöst wurde. Ich habe noch nie Arbeitslosengeld bezogen.
Ich bin kein gewerberechtlicher Geschäftsführer und auch nicht angestellt in der OG.
Ich habe "lediglich" die 50% Teilhaberschaft.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Bitte um eure Info! Danke |