Hallo!
Also, ich war im Jahr 2015 in Karenz!
Ich habe aber ein Haus verkauft, und damit € 9800 verdient!
Die Immobilienertragssteuer € 2450 habe ich bezahlt!
Da ich aber unter € 11.000 verdient habe müsste ich mir die bezahlte Steuer doch zurückholen können!
Meine Fragen dazu:
• Muss ich die Regelbesteuerungsoption ankreuzen?
• Wo trage ich die € 9800 ein (572,573,574) oder muss ich das gar nicht eintragen, da schon Steuer dafür bezahlt wurde?
• Die € 2450 muss ich bei der anrechenbaren Immobilienertragssteuer angeben?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen Stefanie |