S.g. Damen und Herrn,
bei der Kfz-Anschaffung sind bei mir ein paar Unklarheiten vorhanden, vielleicht können Sie mir da weiterhelfen:
Wenn ich ein Kfz von der BMF-Liste anschaffe und mehr als 50% betrieblich nutze erhalte ich die Vorsteuer für Kauf, Erhalt und Betrieb (inkl. Treibstoff) völlig zurück?
Die Kosten für Kauf, Erhalt und Betrieb kann ich anteilig je nach Nutzung abschreiben (wenn > 50% betriebliche Nutzung)?
Was passiert wenn ich z.b. im 2. oder 3. Jahr weniger als 50% betrieblich nutze?
Wenn ich zwei private Kfz jeweils weniger als 50% betrieblich nutze, kan ich bei beiden das km-Geld absetzen?
Wie verhält es sich bei Kfz die nicht auf der BMF-Liste stehen bzw. nicht das exakte Modell?
Danke, mit freundlichen Grüßen
SJ |