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Verfasst von: --SJ-- am 09.04.2016 11:32
 


THEMA:  Kfz-Anschaffung: privat oder betrieblich

S.g. Damen und Herrn,

bei der Kfz-Anschaffung sind bei mir ein paar Unklarheiten vorhanden, vielleicht können Sie mir da weiterhelfen:

Wenn ich ein Kfz von der BMF-Liste anschaffe und mehr als 50% betrieblich nutze erhalte ich die Vorsteuer für Kauf, Erhalt und Betrieb (inkl. Treibstoff) völlig zurück?

Die Kosten für Kauf, Erhalt und Betrieb kann ich anteilig je nach Nutzung abschreiben (wenn > 50% betriebliche Nutzung)?

Was passiert wenn ich z.b. im 2. oder 3. Jahr weniger als 50% betrieblich nutze?

Wenn ich zwei private Kfz jeweils weniger als 50% betrieblich nutze, kan ich bei beiden das km-Geld absetzen?

Wie verhält es sich bei Kfz die nicht auf der BMF-Liste stehen bzw. nicht das exakte Modell?

Danke, mit freundlichen Grüßen

SJ

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