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Verfasst von: Claudia am 10.04.2016 10:00
 


THEMA:  UST-Voranmeldung im Gründungsjahr

Schönen guten Tag!

Es ist heuer das Gründungsjahr der Firma. Erste vorgezogene Betriebsausgaben wurden im März getätigt (für Anwälte, Anmeldungen, etc.) und jetzt mit Anfang April startet die OG (Eintrag im Firmenbuch erfolgte Ende März, BH ebenfalls noch, FA ist noch dabei die Steuernummer und UID zu generieren).

Beim Fragebogen für das FA wurde für das laufende Jahr ein geschätzter Umsatz von 60.000 Euro angegeben.

Nun gibt es ja bzgl. der UST-Voranmeldung keinen Vorjahresumsatz. Ist das nun korrekt, wenn ich daher die Grundlage der Schätzung nehme und eine vierteljährliche UST-Voranmeldung durchführe? Muss ich also dann spätestens am 15. Mai die Erklärung für Jan-März abgeben?

Vielen Dank im voraus.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.04.2016 14:28
 


THEMA:  UST-Voranmeldung im Gründungsjahr

Ja, das ist richtig:

!/4 jährl.UVA

15.Mai ist die Frist für das 1.Quartal.

Verfasst von: Claudia am 11.04.2016 19:27
 


THEMA:  UST-Voranmeldung im Gründungsjahr

Vielen, vielen Dank Frau Mag. Weiß.

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