Mein Umsatz stammt zu 100% aus der Tätigkeit als Handelsvertreter. Ich habe einige Fragen zur Handelsvertreter-Pauschalierng:
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Die Grundlage für die Pauschale ist mein Gesamtumsatz im Jahr 2015 (inkl. Reverse Charge Rechnungen und pauschaler Reisekostenvergütung die ich in Rechnung gestellt habe)?
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Muss ich, wenn ich neben der Handelsvertreterpauschale auch die Vorsteuerpauschale in Anspruch nehme, zur Ust-Bruttomethode wechseln oder kann ich weiterhin die Nettomethode anwenden?
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Wenn ich die Bruttomethode anwende, muss ich die Handelsverterterpauschale inkl. Vorsteuerpauschale als Aufwendung unter Kennzahl 9230 angeben?
Danke im Voraus
Jasmin |