Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Herbert Stanitzer am 15.04.2016 09:54
 


THEMA:  Pendlerpauschale - zu große Entfernung?

Liebes Forum,

folgender Sachverhalt: Ich habe nach dem Studium seit Oktober letzten Jahres eine Tätigkeit in einem anderen Bundesland aufgenommen (230km Entfernung, gut 2h Fahrtzeit, laut Pendlerrechner über 3).

Ich habe dort noch keinen Wohnsitz, da ich ab und zu bei meiner Freundin übernachte, die dort lebt, und nur ca. 2x pro Woche und am Wochenende nach Hause fahre. Bei meinem Arbeitgeber habe ich mal nach Pendlerpauschale gefragt, da wurde mir nur als Auskunft gegeben - bei so einer Strecke ist das nicht plausibel, aber ich kanns ja mal direkt beim Finanzamt versuchen.
Ich möchte nun die Arbeitnehmerveranlagung machen - wie soll ich dabei vorgehen? Kann ich die Pendlerpauschale/Euro beantragen (natürlich mit der Aussicht, diese nicht zurückzahlen zu müssen)? Muss ich die Fahrten irgendwie nachweisen (ich benutze meinen Privat PKW für die Strecke)?

 

Vielen Dank und liebe Grüße!

Verfasst von: Claudia am 15.04.2016 10:13
 


THEMA:  Pendlerpauschale - zu große Entfernung?

Eine zu große Entfernung gibt es nicht, denn die Pendlerpauschale bleibt ab 60km gleich.

Die Pendlerpauschale können Sie natürlich beantragen, allerdings nur für die Zeiten, die Sie auch tatsächlich heimfahren.

  • Arbeitnehmer/innen, die nur einmal pro Woche in die Arbeit fahren, können ein Drittel der Pendlerpauschale bzw. Pendlereuros geltend machen.
  • Arbeitnehmer/innen, die zweimal pro Woche pendeln, erhalten zwei Drittel der Pendlerpauschale bzw. Pendlereuros.
  • Die gesamte Pendlerpauschale bzw. den gesamten Pendlereuro erhält man dementsprechend ab drei Tagen pro Woche.

Als Nachweis liegt ja Ihre Meldebestätigung und der Dienstvertrag dem FA vor (wird ja auch Lohnsteuer für Sie abgeführt, nehme ich an :-)

Verfasst von: Herbert Stanitzer am 15.04.2016 11:26
 


THEMA:  Pendlerpauschale - zu große Entfernung?

Vielen Dank für die Antwort.

Es schwankt wie oft ich heimfahre, zwischen 6-12x im Monat würde ich schätzen. Ich habe keine genauen Aufzeichnungen geführt - das FA wird doch sicher einen Nachweis in irgendeiner Form verlangen (oder kann ich hier tatsächlich einfach den Mittelwert meiner Schätzung = 8 Fahrten) nehmen, und darauf wird vertraut?

Verfasst von: Herbert Stanitzer am 25.04.2016 11:39
 


THEMA:  Pendlerpauschale - zu große Entfernung?

Also reicht der Meldezettel und meine persönliche Angabe wieoft ich fahre aus?!
Ich möchte auf keinen Fall jetzt die Pauschale in der Arbeitnehmerveranlagung für letztes Jahr beantragen, erhalten und dann irgendwann zurückzahlen weil zB kein Fahrenbuch geführt hab oder iwas anderes was zum Nachweis verlangt wird..


Danke :)

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.17 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.