Den Fehler sieht das FA ohnehin, denn die Differenz wird ja im Abgleich dann angezeigt.
Ist die Jahreszahllast größer als die Summe der Vorauszahlungen, so kommt es zu einer Nachzahlung. Ist diese höher als € 2.500,--, wird jedenfalls ein Säumniszuschlag von € 50,-- festgesetzt. Bei fortgesetzter Nichtzahlung kann es zu maximal zwei weiteren Säumniszuschlägen kommen.
Also Jahreserklärung machen und die Differenz am besten sofort überweisen (ich glaube dazu hat man max. 1 Monat Zeit)
Evtl. könnte es passieren, dass das FA nachfragt, wie es zu dier Differenz kam. Bei 13,-- Euro aber eher unwahrscheinlich, wenn es auch überwiesen wird. |