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Verfasst von: Emilia am 05.05.2016 16:42
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung Zuordnungen GWG oder sonstige Ausgaben

Wie wichtig ist es ob man in der Einkommenssteuererklärung etwas den sonstigen Betriebsausgaben oder den geringwertigen Wirtschafstgütern zuordnet?

Gehören etwa Computermaus, Akkus, Kabeln, Laptophüllen, Festplatten, zu GWG oder zu den sonstigen Ausgaben? 

Vielen Danke und lg,

Emi A.

Verfasst von: C.M. am 15.05.2016 18:23
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung Zuordnungen GWG oder sonstige Ausgaben

Wenn Sie die Maus, Akkus, oder die anderen erwähnten Kleinteile unabhängig vom PC gekauft haben (also zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt), dann gehörten diese unter die Kennzahl 9230 (sonstige Ausgaben). Da ein GWG unter anderem als Voraussetzung auch alleine nutzbar sein muss. Dies trifft ja auf eine PC-Maus oder einen Akku nicht zu. Beide brauchen ein Hauptgerät um genutzt werden zu können.

Wurden diese jedoch zusammen mit dem PC erworben, dann wird dies als Einheit gewertet und erhöht sozusagen den Anschaffungswert der PC-Anlage und muss zusammen mit dem PC unter 9130 fallen.

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