Hallo,
ich habe einen komplizierten Fall und benötige einen Rat:
Also mein Mann ist Glaserer (Einzelunternehmer) und hat Bauleistungen für einen Makler durchgeführt. Der Makler führt auch Sanierungen durch (lt. seiner Internetseite als Generalunternehmer), dh. einerseits hat er beruflich mit Immobilien zu tun, sowie auch mit Sanierungen von Objekten.
Er möchte jetzt, dass wir eine Rechnung mit § 19 ausstellen. Ich weiß, dass man diese anwendet wenn Bauleistungen als Unternehmer für ein anderes Unternehmen durchführt, welcher selbst Bauleistungen durchführt bzw. im Auftrag.
Ich bin mir nun unsicher, da ich einige Fälle recherchiert habe, wo ein Makler bei einem Objekt Bauleistungen/Sanierungen etc. durchgeführt hat, die Rechnungen von den durchführenden Unternehmen mit § 19 ausgestellt haben und der UFS entschieden hat, dass hierbei nicht der § 19 zur Anwendung kommt.
Natürlich gibt es diesbezgl. noch ein Gespräch mit dem Makler, aber ich richte mich nie danach was ein Kunde möchte oder sagt, sondern bewerte den Fall selbst - aber hierbei kann ich keine genauen Aussagen finden. |