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Verfasst von: NewWorker am 10.06.2016 11:33
 


THEMA:  Ust als Einnahme verrechnen?

Guten Tag!

 

Vorab ein paar Infos:

Ich bin seit 1.6. als Einzelunternehmer selbsständig. Mit Firmenbucheintrag und UID.

Nun zu meiner Frage:
Nehmen wir an ich generiere jedes Monat eine Rechnung von 8.000€ ... dem Kunden muss ich natürlich die Ust anrechnen, womit der zu bezahlende Betrag auf 9.600€ ansteigt.
Bis zum Ende des Jahres habe ich somit 67.200€ auf mein Firmenkonto überwiesen bekommen.
Mal komplett unabhängig von Ausgaben wie SVA, GwG, Werbekosten, etc. etc. ...

Muss ich dann am Ende des Jahres die 67.200€ als Einkommen versteuern oder die 56.000€ die ich "Netto" meinen Kunden verrechnet habe?


Das habe ich leider noch nicht so ganz verstanden. 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.06.2016 13:33
 


THEMA:  Ust als Einnahme verrechnen?

Sie müssen nur die € 56.000,-- netto versteuern.

In einem kostenlosen Erstgespräch erkläre ich Ihnen gerne das System genau:

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