Haben Sie denn einen eigenen Büro- bzw. Arbeitsraum zur Verfügung oder handelt es sich um eine Computerecke im Wohnbereich?
Denn nur wenn Sie einen eigenen Raum haben, der nahezu ausschließlich als Arbeitsraum genutzt wird, können Sie anteilige Betriebs- und Mietkosten geltend machen. Büromaterial das Sie selbst anschaffen müssen, können Sie aber immer abschreiben.
Wenn Sie nie ins Büro fahren, dann steht Ihnen natürlich keine Pendlerpauschale zu. Es sei denn Sie fahren nachweislich mind. 4x pro Monat ins Büro, dann können Sie 1 Drittel der Pauschale geltend machen. |