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Verfasst von: S.Kiko am 26.06.2016 14:41
 


THEMA:  Homeoffice - Kosten absetzen

Guten Tag, ich beginne mit Juni einen neuen Job bei einem Reiseveranstalter. Die Firma hat einen Sitz in Klagenfurt und in Graz, ich arbeite aber von zu Hause aus. Wenn ich will kann ich ins Büro fahren. Bekomme PC und Mobiltelefon von der Firma. Die Pendlerpauschale kann ich somit ja nicht geltend machen, oder? Kann ich für das Home-office bei der Arbeitnehmerveranlagung irgendwelche Kosten (Strom, Miete) geltend machen?

Danke für Ihre Antwort

Verfasst von: C.M. am 29.06.2016 08:54
 


THEMA:  Homeoffice - Kosten absetzen

Haben Sie denn einen eigenen Büro- bzw. Arbeitsraum zur Verfügung oder handelt es sich um eine Computerecke im Wohnbereich?

Denn nur wenn Sie einen eigenen Raum haben, der nahezu ausschließlich als Arbeitsraum genutzt wird, können Sie anteilige Betriebs- und Mietkosten geltend machen. Büromaterial das Sie selbst anschaffen müssen, können Sie aber immer abschreiben.

Wenn Sie nie ins Büro fahren, dann steht Ihnen natürlich keine Pendlerpauschale zu. Es sei denn Sie fahren nachweislich mind. 4x pro Monat ins Büro, dann können Sie 1 Drittel der Pauschale geltend machen.

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