Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin angestellt bei einer Firma und habe zusätzlich im Jahr 2015 durch Honorarnoten als Regisseur ca 2000€ dazuverdient. Addiert man das Nettogehalt 2015 von meiner Firma plus die 2000€ aus den Honorarnoten übersteige ich in Summe den Grenzwert von 12.000€. Mir ist bewusst, dass ich nun eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss. Deshalb habe ich bei der Arbeitnehmerveranlung nichts ausgefüllt und anstatt dessen einen Erklärungswechsel beantragt.
Folgende Fragen tun sich mir dabei auf:
1. War der Erkläungswechsel der richtige Schritt?
2. Leider musste ich mein Passwort für Finanzonline nun neu anfordern welches per Brief wohl erst nächste Woche kommt. Da die Frist für die elektronische Einkommenssteuererklärung ja der 30.06.2016 war, bin ich nun leider zu spät dran. Kann ich trotz der Verspätung nun die Einkommenssteuererklärung machen? Könnte ich jetzt noch um eine Aufschiebung bitten? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Wenn meine Annahme richtig ist sind nun die Formulare E1 und die Anlage E1a für mich relevant und von mir auszufüllen. Die Gewinnermittlung unter E1a hätte ich über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchgeführt.
Frage a: Ist bei der Gewinnermittlung unter E1a hier nur der Gewinn von meiner selbsständigen Tätigkeit zu nennen oder muss ich hier irgendwie meinen Lohn von meinem hauptberuflichen Anstellung dazurechnen? Ich denke das ersteres richtig ist, stimmt so?
Frage b: Wenn meine Annahme richtig ist dann muss ich bei Formular E1 unter Punkt 10 (selbsständige Arbeit) nur meinen Gewinn aus der Selbsständigkeit angeben. ->2000€
Frage c: Formular E1 Punkt 12: Hier muss ich nur angeben bei wie vielen Arbeitgebern ich angestellt war, richtig? Im Jahr 2015 waren es 2 verschiedene Unternehmen.
Ich hoffe ich überfordere hier mit meinen Lasten niemanden. Dennoch weiss ich nicht mehr weiter... Ihre Hilfe weiss ich sehr zu schätzen! Vielen Dank!
LG
Helmut |