Ich lebe seit 10 Jahren in der Schweiz und kann in Kenntnis der Steuersätze in AT und DE Ihnen nur empfehlen, in Schweiz Wohnsitz zu nehmen.
Und Sie müssen sich NICHT "selbst" pensionsversichern (die AHV-Rente sowie die BVG-Rente werden sowohl vom AN als AG bedient).
Auch bei Wohnsitz in AT werden Sie in der Schweiz AHV und BVG versichert! Sie haben kein Wahlrecht.
In der Schweiz (mit Wohnsitz Schweiz) müssen Sie sich selbst krankenversichern - doch sind die Prämien für die Grundversorgung (KVG) m.E. günstig. Teuer wird es nur, wenn Sie (auch in Österreich teure) Privat- oder Wahlleistungen versichern wollen. Ausserdem können Sie (speziell als gesunder Mensch) über hohe Selbstbeteiligungen die Prämie niedrig halten. Hier lohnt ein Prämienvergleich auf www.comparis.ch
Als Grenzgänger (Lustenau) haben Sie ein einmaliges Wahlrecht zwischen Krankenversicherung AT und CH. Allerdings müssen Sie auch in AT die volle Krankenkassenprämie der VGKK selbst bezahlen, da der Arbeitgeber niemals einen Zuschuss gewährt (egal ob AT oder CH Versicherung).
Die saftigen Steuersätze in AT oder DE brauche ich nicht zu erwähnen? Übrigens wird das AT Finanzamt auch die Arbeitgeberanteile zum BVG (ihrer zweiten Rente CH) versteuern wollen ..... während das CH Finanzamt diese steuerfrei belässt und auch Zahlungen in die sogenannte Dritte Säule steuerfrei lässt.
Berücksichtigt man die durchaus dem Schweizer Preisniveau angepassten Preise in Vorarlberg, dürfte die Rechnung noch eindeutiger ausfallen. |