Seit dem 1.1.2016 sind Sachzuwendungen, welche ein Mitarbeiter aufgrund eines vorgegebenen Jubiläumsjahres erhält Steuer- und SV-Beitragsfrei und zwar bis zu einem Wert von 186 Euro.
Diese Grenze ist unabhängig von anderen Sachzuwendungen (wie z.B. das erwähnte Weihnachtsgeschenk).
Daher kann dieser Wert also zweimal an den MA als Sachleistung überreicht werden, sofern zusätzlich im entsprechenden Jahr ein Firmen- oder Dienstjubiläum vorliebt (aber Achtung, es werden nur gewisse Jubiläumsjahre auch als solche gewertet - bei einem 5 jährigen z.b. zählt dies nicht!).
Nachzulesen unter
SV und Lohnsteuer
Und die Vorsteuer hat mit all dem hier nichts zu tun. Die Vorsteuer betrifft ja Sie als Verein und nicht die Abgaben Ihres Mitarbeiters.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter :-) |