ich möchte mich ab Dezember 2016 als Handelvertreter selbstständig machen. Der Kauf eines vorsteuerabzugsberechtigten Grebrauchtwagen steht an. Nun die Frage, kann man vor Gründung der Handelsvertretung das Fahrzeug kaufen ohne das man den Vorsteuerabzug verliert. Das Fahrzeug würde erst nach Gründung im Dezember 2016 angemeldet werden.
Vielen Dank im Voraus
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
08.09.2016 12:08