Hallo,
ist es möglich die Kinderbetreuungkosten steuerlich abstezen, wenn die Familienbeihlife aus anderem LAnd (Deutschland) bezogen ist?
WIe ist es mit AVAB (bin jedoch Alleinverdiener)?
Es besteht unbeschränkte Steurpflicht in AT (100% Einkommen wird hier erzielt - selbständige Tätigkeit). Für die soziale Leistung ist jedoch DE zuständig (aufgrund des bestehenden Anstellungsverhältnis). In DE wird jedoch in diesem Jahr kein Einkommen erzielt.(Anstellungsevrhältnis ruht auf Grud Karezn).
Vielen Dank
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