Ich kann mir gut vorstellen, dass in Ihrem Fall ein Werkvertrag möglich wäre.
Sie müssen dann auf alle Fälle einen Gewerbeschein lösen und bei der SVA Ihre Beiträge bezahlen.
Wenn Sie sich bei der WKO anmelden bekommen Sie dort noch mehr Informationen zur Selbständigkeit.
Wir beraten Sie auch gerne:
01 533 16 37
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