Hallo,
ich habe eine Grundsatzfrage zur Gewinnermittlung.
Üblicherweise wird ja bei der Gewinnermittlung wie folgt vorgegangen: Erträge - Aufwände=Erfolg/Gewinn
Nun gibt es ja noch die komplette 3er Klasse. Zb Ust Zahllast, Verrechnungskonten, Verbindlichkteiten/Kredite - Inwieweit werden diese in die GuV Rechnung miteinbezogen?
Danke!
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