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Verfasst von: Michael am 08.02.2017 09:13
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferant aus Drittstaat

Hallo,

 

ich habe zwei Fragen zu folgendem Szenario:

 

Ein österreichischer Unternehmer gibt bei einem Lieferanten aus einem Drittstaat (z. B. Schweiz) eine "sonstige Leistung" in Auftrag, die elektronisch per E-Mail geliefert wird.

 

1) Welches Land ist der offizielle Ort der Leistungserbringung - Österreich oder Schweiz?

2) Ist hier eine Umsatzsteuer anwendbar? Wenn ja, welche?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Michael

Verfasst von: Simon B am 08.02.2017 09:47
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferant aus Drittstaat

Auf die schnelle würde ich sagen, Österreich da Sie Unternehmer sind und die Leistung am Empfängerort somit steuerbar ist. Sie müssen dan §19 anwenden und schulden dann selbst mit reverse charge die umsatzsteuer.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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