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Verfasst von: Christine am 26.07.2017 14:02
 


THEMA:  Aufteilungsverbot einheitlicher Leistungen - Konten AR?

Hallo, 
 a) es geht um Lieferung & Verlegung eines Kabels als einheitlicher Umsatz in AT. Wie ist das zu verstehen? Muss man dann alles auf 4. Erlöse Dienstleistung buchen oder kann man trotzdem trennen in 4. Erlöse Waren & 4. Erlöse Dienstleistungen

b) Wie wäre es wenn das ganze von einen AT Unternehmer an einen DE Unternehmer erfolgen würde? Wäre es dann zB zu buchen auf 4. Erlöse Dienstleistung EU & 4. Erlöse igL EU – und AR ohne Steuer wg. Reverse Charge? Oder alles auf Erlöse Dienstleistungen EU (ohne Steuer RC)?


Danke

*möchte Warenumsatz & Dienstleistungsumsatz jeweils für AT und EU sehen.

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