Sehr geehrter Herr Armin,
die Hauptwohnsitzbefreiung gilt auch, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre durchgängig als Hauptwohnsitz gedient hat und dieser aufgegeben wird. Da dies bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt zutrifft, ist diese anwendbar.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (habe einige Immobilientransaktionen abgewickelt).
Mit freundlichen Grüßen
C S |