Hallo,
für die Versteuerung von Konvertierungen "realer" Fremdwährungen untereinander gibt es ja die EZB-Referenzkurse. So weit so gut.
Laut BMF löst aber auch ein Tausch von Bitcoins in eine andere Kryptowährung eine Versteuerung der bisherigen Währungsschwankung aus.
Meine Frage: Wie soll dieser Betrag allerdings errechnet werden, wenn es keine offiziellen Bitcoin-Referenzkurse gibt?
Beispiel:
Ich kaufe mir am 1.3. einen Bitcoin für 15.000 €.
Am 1.10. kaufe ich mir für den Bitcoin genau 20 Litecoins, der Wert des Bitcoins schwankt an diesem Tag zwischen 19.000 und 20.000 €.
Durch den Tausch vom 1.10. müsste ich ja die bisherige Kurssschwankung des Bitcoins bereits versteuern, was ohne Referenzkurs allerdings kaum möglich ist.
Danke für die Antworten!
C.G. |