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Verfasst von: Markus am 19.12.2017 18:04
 


THEMA:  Trading Kapitalerträge

Hallo,

Ich bin in einer Branche selbstständig, die nichts mit Trading zu tun hat, habe aber heuer aus meinen Tradingaktivitäten zusätzlich Kapitalerträge aus Aktiengewinnnen zu versteuern.

Ist es korrekt, wenn ich die Gewinne und Verluste aus Aktien gesondert in das Formular E1kv unter Punkt 1.3.2 eintrage, dann gegenrechne und das Ergebnis in Punkt 1.3 (Saldo) eintrage?

Werden Kapitalerträge zur Bemessungsgrundlage der SVA hinzugerechnet?

Da dies mein letztes Jahr als Selbstständiger ist, muss ich Kapitalerträge zukünftig auch als Privatperson mit dem gleichen Formular (E1kv) an das Finanzamt melden?

Vielen Dank!

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