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Verfasst von: Simon Czechner am 28.12.2017 12:49
 


THEMA:  Erträge aus Darlehen

Seit bitcoin und Co gibt es immer mehr Firmen die Privatpersonen Gewinne aus Darlehen auszahlen. 

Meine Frage ist wie solche Zinserträge aus Darlehen zu vesteuern sind? 

Hier ein Beispiel: Ein Anbieter zahlt 1% täglich für Einlagen solange die Firma besteht . Bei einer Einzahlung von 1.000 $ sind das 10 $ / Tag. Die Einzahlung erfolgt als Bitcoin. Die Auszahlung erfolgt as Bitcoin in $ Höhe des Ertrages (zB Nach 10 Tagen lasse ich mir 100 $ in Bitcoin auszahlen). 

 

Beispiel zwei: Der gleiche Anbieter wie oben, gleiche Konditionen. Die Einzahlung erfolgt in Dollar . Die Auszahlung erfolgt in Dollar. 

 

Wenn Sie Antworten darauf haben schreiben sie mir bitte. Gerne auch einen Beratungstermin

 

MfG

Simon Czechner

Verfasst von: C.S. am 29.12.2017 11:25
 


THEMA:  Erträge aus Darlehen

Sehr geehrter Herr Czechner,

bei beiden von Ihnen beschriebenen Konstellationen handelt es sich um zinstragende Veranlagungen (Verzinsung eines Privatdarlehens

[einmal in Bitcoins, einmal in Dollar] mit täglichen Zinsperioden).

Die Zinsen stellen daher Einkünfte iSd. § 27 Abs. 2 Z 2 EStG dar und sind in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und unterliegen

gem. § 27a Abs 2 EStG dem normalen Steuertarif (bis max. 55%).

Bei der aus der Rückzahlung des Darlehens resultierenden Wertschwankung handelt es sich (aufgrund der Zinskomponente) in den beschriebenen

Fällen um Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen iSd. § 27 Abs 3 EStG, 

die (im Falle eines Überschusses) einem Steuersatz iHv. 27,5% unterliegen. Im Falle von Verlusten sind die Verlustausgleichsbeschränkungen des § 27

Abs 8 EStG zu beachten. 

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. (CSSteuerberatung@gmx.at)

Mit freundlichen Grüßen

C.S.

 

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