Sehr geehrte Frau Sabine,
die Kleinunternehmergrenze gem 6 Abs 1 Z 27 UStG (30.000) ist eine Nettogrenze, d.h. wenn Ihre Leistungen unter 10% USt fallen, ergibt das 33.000, 13% 33.900 bzw.
20% 36.000 Bruttoumsatz . Innerhalb 5 Jahre ist eine einmalige Überschreitung von 15% möglich (Nettoumsatz 34.500). Da Sie 37.000 Bruttoumsatz haben, können Sie ermitteln, ob Sie USt nachzahlen müssen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich unterstütze Sie gerne (CSSteuerberatung@gmx.at).
Mit freundlichen Grüßen
C.S. |