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Verfasst von: S.B. am 04.01.2018 12:56
 


THEMA:  Freie Dienstnehmerin - Einkommenssteuer und zusätzlich UST-pflichtig?

Guten Tag
Meine Frage bezieht sich auf meine Tätigkeit als DFN im Jahre 2016.

Meine Betriebseinnahmen (=Umsatz?) betrugen in jenem Jahr rund 37.000Euro. Bei  Beratungsgesprächem mit dem Finanzamt, denen die Zahlen vorlagen, wurde die Einkommensbesteuerung besprochen und eine Einkommenssteuererklärung von mir verlangt. Der dazugehörige Einkommenssteuerbescheid vom FA bezog sich auf rund 23.000Euro Einkommen (abzüglich SV-Beiträge, 12% Pauschalbesteuerung und 13% Gewinnfreibetrag).
Draus resultierte eine Einkommenssteuer von 3.549Euro.

Nun wurde ich vom FA darauf hingewiesen, zusätzliche eine Umsatzsteuererklärung für 2016 abzugeben.

Meine Frage lautet: muss ich tatsächlich Einkommenssteuer UND Umsatzsteuer zahlen?
Wenn ja, bezieht sich die UST auf meine Betriebseinnahmen, also auf rund 37.000Euro, muss ich also zusätzlich zu den 3.549Euro Einkommenssteuer noch 7.400Euro Umsatzsteuer zahlen?

Ich danke Ihnen im Voraus recht herzlich für Ihre Auskunft.


Verfasst von: Herr B. am 04.01.2018 15:43
 


THEMA:  Freie Dienstnehmerin - Einkommenssteuer und zusätzlich UST-pflichtig?

Man muss schauen, dass die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, dann müssen Sie keine Ust in Rechnung stellen. 

Aber sonst müssten Sie ja von den Rechnungen die sie ausgestellt haben 20% Ust abführen. Am besten, dass nächste mal schon davor zum Steuerberater, weil jetzt haben Sie ja schon den Est Bescheid wo die Umsätze Netto veranlagt wurden???

Verfasst von: C.S. am 04.01.2018 18:51
 


THEMA:  Freie Dienstnehmerin - Einkommenssteuer und zusätzlich UST-pflichtig?

Sehr geehrte Frau Sabine,

die Kleinunternehmergrenze gem 6 Abs 1 Z 27 UStG (30.000) ist eine Nettogrenze, d.h. wenn Ihre Leistungen unter 10% USt fallen, ergibt das 33.000, 13% 33.900 bzw. 

20% 36.000 Bruttoumsatz . Innerhalb 5 Jahre ist eine einmalige Überschreitung von 15% möglich (Nettoumsatz 34.500). Da Sie 37.000 Bruttoumsatz haben, können Sie ermitteln, ob Sie USt nachzahlen müssen. 

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich unterstütze Sie gerne  (CSSteuerberatung@gmx.at).

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

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