Hallo,
gibt es es eine Möglichkeit Werbungskosten aus den Vorjahren irgendwie mitzunehmen (evtl. als Verlustvortrag etc.)? Die Situation ist häufig so, dass man als Student immer nur 3-4 Monate im Jahr angestellt ist und dadurch meist unter dem steuerpflichtigen Einkommen von 11.000 Euro pro jahr liegt und somit Werbungskosten für diese Jahre nicht geltend machen kann. Die Frage ist nun, kann man diese Werbungskosten in den entsprechenden Jahren anführen und irgendwie mitnehmen (zB. als Verlustvortrag) und dies dann in den ersten Arbeitsjahre rückwirkend geltend machen?
Beispiel: Jahr 2015 -> Studium, kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen / Werbungskosten Jahr 2016 -> Studium, kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen / Werbungskosten jahr 2017 -> Studium, kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen / Werbungskosten Jahr 2018 -> erstes Arbeitsjahr, lohnstuerpflichtiges Einkommen
Kann nun im Jahr 2018, die Werbungskosten aus den Vorjahren irgendwie geltend gemacht werden?
Danke im Voraus!
Lg |