Ein freier Dienstnehmer ist steuerrechtlich "Unternehmer" und als solcher kann er für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb Kilometergeld verrechnen.
PS: Selbständige haben ja auch keinen Verkehrsabsetzbetrag, der schon über die Lohnsteuer berücksichtigt wird.
cu-Christine |
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