Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um kurze Info zu folgendem Sachverhalt:
Ein Schüler ist seit 04/2025 nebenbei als Finanzberater selbstständig tätig (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Aufgrund des Maturastresses hatte er keine Gelegenheit, die ESt-Erkärung 2024 fristgerecht zu erstellen bzw. rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Ein per 03.07. eingereichter Antrag auf Fristverlängerung wurde durch das zuständige Finanzamt aufgrund der bereits verstichenen Frist abgelehnt. Welche Konsequenzen drohen? Grds Säumniszuschlag auf die Abgabenschuld, die Einkünfte liegen aber unter der Einkommensteuergrenze. Was ist zu tun, abgesehen von der umgehenden Einreichung der ESt-Erklärung? Ies es nachträglich noch möglich, einen Steuerberater zu bevollmächtigen und von der Quotenregelung und somit verlängerter Frist Gebrauch zu machen? Hätte hier noch jemand Kapazitäten für eine entsprechende Betreuung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Rückmeldung. |