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Verfasst von: christopher Brandl am 16.03.2008 19:48
 


THEMA:  Kapitalertragssteuer
Meine Freundin verdient derzeit STBM Grundlage ATS 86.000,-- und hat ein vor 18 Jahren ein Erbe gemacht. Dieses Geld ist auf einem Wertpapierdepot angelegt worden. Die KESTbeträge belaufen sich auf im Jahr auf durchschnittlich ATS 20.000,-- 1) Kann Sie die KEST zurück bekommen, welche für die Wertpapiererträge bezahlt wurden. 2) Wie lange kann man dies rückwirkend beantragen, sind leider jetzt erst darauf gekommen das dies gehen könnte. 3) Wäre es sinnvoll einer Steuerberater aufzusuchen und sich die Einkommenssteuererklärung machen zu lassen, und was kostet der Steuerberater. DAnke Christopher BRANDL
Verfasst von: h.h am 16.03.2008 19:48
 


THEMA:  Re: Kapitalertragssteuer
Sehr geehrter Herr Brandl! Unter der Voraussetzung, dass Ihre Freundin im Jahr 2001 ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen von ATS 86 TS und Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von ATS 80 TS hatte, würde sie eine Einkommensteuerrückerstattung in Höhe von ATS 6.362,-- erhalten. Diese Berechnung stimmt jedoch nur, wenn Ihre Freundin weder Kirchenbeiträge, sonstige Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann. Derzeit könnte Ihre Freundin Einkommensteuererklärungen von 1997 bis 2001 bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Die Einkommensteuererklärungen können von Ihrer Freundin selbstverständlich selbst beim Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie sich jedoch dazu entschliessen, einen Steuerberater zu beauftragen, bieten wir Ihnen an, die Steuererklärungen für 1997 - 2001 um € 450,-- zuzüglich 20% MWSt für Ihre Freundin zu erstellen.
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