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Verfasst von: Sebastian Roethler am 02.06.2008 21:05
 


THEMA:  Kest vom Sparbuch/Bausparer zurück bekommen
Hallo! Kann man die bezahlte Zinsertragssteuer (Kest?) welche direkt bei der Bank beim Sparbuch bzw. auch beim Bausparer abgezogen wird zurückbekommen wenn man sonst kein Einkommen hat und also auch sonst keine Einkommensteuer zahlt? Ich glaube ja - bin mir aber da nicht sicher. Wenn es geht dann dazu noch die Frage: Ich habe einen Bausparer für meine Kinder welche sonst kein Einkommen haben (da noch nicht einmal im Kindergarten). Kann ich auch hier für die Kinder die bezahlte Zinsertragssteuer zurückbekommen - oder wird dieses Einkommen den Eltern zugerechnet? DANKE an alle Forenschreiber für die Anwort. lg Sebastian
Verfasst von: rudi am 02.06.2008 21:05
 


THEMA:  Re: Kest vom Sparbuch/Bausparer zurück bekommen
Es íst grundsätzlich eine Antragsveranlagung möglich (nach 97 (4) EStG). Diese macht aber eigentlich nur Sinn wenn man sonst keine, oder nur geringe Einkünfte hat (speziell für Zinsen - voller Steuersatz und keine Halbsatzbegünstigung). Da es natürlich speziell bei Alleinverdienern für den ("verdienstlose") Ehegateen und für Kinder in diesem Sinn häufig die volle KESt zurückgeben würde, ist hier auf Basis § 97 (4) Z 2 eine Beschränkung vorgesehen, - "die Anrechnung ist betraglich insoweit ausgeschlossen, als der Steuerpflichtige den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag (z.B. Ehegatte) oder Kinderabsetzbetrag vermittelt. D.h. Sinn macht das ganze erst bei Überschreiten der Absetzbeträge - welche je nach Jahr unterschiedlich sind .. grüße r.
Verfasst von: Otto am 02.06.2008 21:05
 


THEMA:  Re: Kest vom Sparbuch/Bausparer zurück bekommen
Soweit ich weiss, zählen die Zinsen des BSV zum Kind, also hat es nichts mit den Eltern zu tun. Wie kommt es, dass Dir Zest abgezogen wurde??? Kein Freistellungsauftrag gestellt (dann gibts das Geld zurück) oder schon so viel Geld fürs Kind gespart, dass Du über den Freibetrag bist (dann hast Du Pech) aber dann scheinst Du ja ganz schön im Geld zu schwimmen und es macht Dir dann nicht viel aus, bzw. Du kannst Dir nen Steuerberater leisten der bestimmt ein paar legale Tricks kennt!!!
Verfasst von: jeannie am 02.06.2008 21:05
 


THEMA:  Re: Kest vom Sparbuch/Bausparer zurück bekommen
Obige Antwort von Otto bezieht sich vermutlich auf Deutschland, weil die Argumente nicht für Österreich gelten. In der Theorie bekommt man die KESt zurück, wenn man viel Geld auf der Bank (Sparbuch, Bausparer, Guthaben auf dem Konto) und kein Einkommen hat, was normalerweise ein Widerspruch in sich ist. In der Praxis sind dies: - Mindestrentner, Arbeitslose, Teilzeitkräfte, Lottogewinner, Alleinerhalter mit einem steuerpflichtigen Einkommen unter 10.000,- jährlich (max. einbehaltene KEST) - Kinder mit mehr KESt als Kinderabsetzbetrag (Differenz) - Ehefrauen mit mehr KESt als Alleinverdienerabsetzbetrag (Differenz) lg jeannie
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