Verfasst von:
Herbert41 am
06.11.2008 22:05
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THEMA: freier Dienstvertrag - Sozialversicherung |
Ich muss bei der Sozialversicherung (GKK) einen freien Dienstvertrag anmelden (lt. Auskunft GKK: M2r). Mein Bruttogehalt beläuft sich auf 1.000,- Euro.
Da es lt. Dienstvertrag so geregelt ist, dass ich auch den Dienstnehmeranteil zu übernehmen habe, bitte ich um Auskunft, ob es alternative Möglichkeiten gibt. Laut Auskunft der GKK hätte ich dann nämlich insgesamt 313,- Euro Sozialversicherung zu zahlen und muss ja vorraussichtlich auch noch Lohnsteuer entrichten. (Wie hoch würde diese sein?)
Für mich ist es unvorstellbar, dass ich bei diesem Bruttogehalt eine so hohe Summe zu zahlen habe.
Herzlichen Dank im voraus.
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Verfasst von:
Christine am
06.11.2008 22:05
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THEMA: Re: freier Dienstvertrag - Sozialversicherung |
Die Anmeldung bei der GKK ist Dienstgebersache! Den Dienstnehmeranteil muss der Dienstgeber einbehalten und an die GKK weiterleiten. Wenn Sie - lt. Vertrag - auch den DienstGEBERanteil zahlen müssten, wäre das mM rechtlich überhaupt nicht gedeckt und unüblich.
Lohnsteuer gibt es bei einem freien Dienstvertrag nicht, dafür sind Sie aber einkommensteuerpflichtig (was in etwa auf dasselbe kommt), d.h. Sie müssen Ihre Tätigkeit dem Finanzamt melden und am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bis 10.000 Euro Jahreseinkommen fällt keine ESt an, darüber beginnt die ESt mit ca. 38%. |
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