Ich arbeite als freier Dienstnehmer und ermittle meine Einkommenssteuer über Basispauschalierung (12%). Das heisst ich gebe im Formular E1a zunächst meine Erträge inklusive SV-Dienstnehmeranteil und vermindere diese Erträge danach um die Ausgabenpauschale und auch um die Sozialversicherungsprämie.
Was gilt jetzt als Bemessungsgrundlage für die Ausgabenpauschale. Die gesamten Betriebseinnahmen inklusive SV-Dienstnehmerantail oder muss ich vorher von den Einnahmen die SV-Beiträge abziehen und von diesen Betrag die Pauschale berechnen?