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Verfasst von: Jenny O. am 28.04.2009 11:43
 


THEMA:  Lohnsteuer-Nachzahlung
Hallo! Ich hätte 2 Fragen: Frage 1: Ich war im Jahr 2002 bei zwei Dienstgebern beschäftigt (Angestellte) und habe Lohnsteuer für beide Einkommen gezahlt. Nun habe ich bei Finanzonline meine Arbeitnehmerveranlagung für 2002 gemacht und bekam (trotz Sonderausgaben für Darlehensrückzahlungen, etc.) eine Nachforderung von 1000 Euro. Wie kommt das? Wenn ich keine Arbeitnehmerveranlagung mache, muss ich damit rechnen, dass das Finanzamt diese Nachforderung auch von alleine an mich stellen wird? Frage 2: Ich war im Jahr 2004 ausschließlich in Karenz und habe Kinderbetreuungsgeld bezogen. Dazu habe ich 925 Euro durch selbständige Tätigkeit verdient und wollte eine Steuernummer beantragen. Im Finanzamt sagte man mir telefonisch, ich bekäme keine Steuernummer, weil ich zu wenig verdient habe. Kann ich auf diese mündliche Information vertrauen oder sollte ich nocheinmal schriftlich eine Steuernummer beantragen, um etwaigen Nachforderungen zu entgehen? Vielen Dank und Liebe Grüße, Jenny
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.04.2009 11:43
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer-Nachzahlung
Die Nachzahlung ergibt sich dadurch, dass Sie in eine höhere Progression kommen,wenn beide Einkommen zusammengerechnet werden. Normalerweise müsste Sie das Finanzamt schon längst zur Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert haben. Sie können sich darauf verlassen, denn Einkommensteuer fällt 2004 erst ab einem Einkommen von € 8,888,--an.
Verfasst von: jurtz am 28.04.2009 11:43
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer-Nachzahlung
Ich habe mit meiner frau die Steuerklasse 3 und 5 und habe die letzten 7 Jahre keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht .Das Finanzamt hat mich aber auchnicht dazu aufgefordert , meine Frage wäre ob ich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen muß und wieviel jahre das Finanzamt rückwirkend einen von mir verlangen kann . Vielen dank
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