Verfasst von:
flo am
08.05.2008 13:11
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THEMA: Ausstellung einer Honorarnote |
Bitte um Hilfe!
Ich muss in nächster Zeit eine Honorarnote ausstellen und wollte an dieser Stelle fragen, ob es irgendwo eine Vorlage oder ein fertiges Formular gibt.
Wenn nicht wäre es nett wenn Sie mir mitteilen könnten was eine Honorarnote alles enthalten muss. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.05.2008 13:11
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THEMA: Re: Ausstellung einer Honorarnote |
Eine Honorarnote muß folgende Merkmale aufweisen:
1) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
2) UID-Nummer des leistenden Unternehmers (soweit vorhanden)
3) Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
4) Art und Umfang der Leistung
5) Fortlaufende Nummer
6) Ausstellungsdatum
7) Tag bzw. Zeitraum der Leistungserbringung
8) Netto-Entgelt und Angabe des Steuersatzes (wenn USt verrechnet wird)
9) Umsatzsteuerbetrag (wenn USt verrechnet wird)
10 ) zweckmäßig ist auch der Bruttobetrag
www.steuerberater-rapp.at
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Verfasst von:
amanu am
08.05.2008 13:11
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Verfasst von:
Joachim Meißl am
08.05.2008 13:11
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THEMA: Re: Ausstellung einer Honorarnote |
Hallo,
jetzt hab ich dazu noch eine Frage.
Also wenn ich als Homepagebetreiber und Privatperson für eine andere Privatperson bzw. Firma eine Werbeeinblendung verrechnen will, wie muss die dann aufgebaut sein?
Ist das eine Honorarnote oder eine Rechnung, oder ist das egal?
Muss ich den Rechnungsbetrag Netto oder Brutto angeben?
Wenn ich im Jahr weniger als 730 € (?) an einnahmen beziehe, bin ich rechtlich gesehen ein Kleinunternehmer und Steuerbefreit, stimmt das?
Ich muss aber einen Vermerk das ich Kleinunternehmer bin und den Steuersatz, der auf die Rechnung anfällt, angeben, reicht hierzu der Vernerk:
"Steuerfrei da Kleinunternehmer gemäß UStG – Anzuwendender Steuersatz 20% USt"
Und ich muss zusätzlich
- eine Laufende Rechnungsnummer Nr.
- den Leistungszeitraum
- meinen Namen und Anschrift
- den Namen/Firmennamen und Anschrift des Kunden
- ein Rechnungsdatum
- und eine Bezeichnung der Leistung.
angeben.
Hab ich das so richtig verstanden, oder fehlt noch was?
Ich danke schon mal im voraus.
Freundliche Grüße
J. Meissl
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Verfasst von:
Fuchs Bernhard am
08.05.2008 13:11
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THEMA: Ausstellung einer Honorarnote |
Ich hätte eine kurze Frage zum Thema:
Ein Patient zahlt für eine Behandlung 66 Euro an ein Institut für Physikalische Medizin. Dieses muß 10% Umsatzsteuer dafür berechnen. Wenn nun die Leistung von einer externen Person (auf Honorarbasis) erbracht wurde, und so ein Teil wieder ausbezahlt wird (z.b. 40 Euro) - wie wird gewährleistet das das Patientenhonorar nicht doppelt versteuert wird?
DANKE für ihre Auskunft
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Verfasst von:
Gkast am
08.05.2008 13:11
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THEMA: Re: Ausstellung einer Honorarnote |
Ich werde im Jänner 2008 für ein Monat auf Honorarnotenbasis für eine Firma tätig sein und ab Februar fix angestellt sein. Neben dieser Tätigkeit werde ich sonst nirgendwo angestellt sein. Welche Möglichkeit gibt es für mich um einfach und unkompliziert für diesen einen Monat eine Honorarnote auszustellen? Muss ich mich dafür selbstständig machen? Ein freier Dienstnehmervertrag ist ausgeschlossen!
Vielen Dank im Vorhinein! |
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Verfasst von:
Tschida Niklas am
08.05.2008 13:11
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