meinermeinung nach ja und zwar als außergewöhnliche belastung. sollte sich aber um eine anerkannte therapiemethode (verhaltenstherapie..., usw) handeln, und nicht um irgendwelchen vodoo. wenn der therapeut arzt ist wirds nie probleme geben. bei psychotherpeuten kann man ja zur not beim jeweiligen verband nachfragen, obs bisher probleme mit der steuerlichen anerkennung gab |
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