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Verfasst von: Steffi am 17.12.2008 17:16
 


THEMA:  Honorarnote - UstG §6/1
Hallo! Ich muss eine Honorarnote für eine Übersetzung (ca. 480 €)stellen und wüsste gerne, wie der Text auszusehen hat: 1) Umsatzsteuer: eine Kollegin von mir, die unterrichtet, schreibt immer "Umsatzsteuerfrei nach §6/1". Gilt das auch für Übersetzungen, bzw. was wäre der richtige Text? 2) Fortlaufenden Nummer: bezieht sich diese nur auf Honorarnoten an dieses Unternehmen oder auf alle Honoraranoten, die ich jährlich stelle? 3) Mehrwertsteuer: Bis jetzt hab ich immer geschrieben: Preisstellung ohne gesetzl. Mwst. Ist das korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort! LG Steffi
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 17.12.2008 17:16
 


THEMA:  Re: Honorarnote - UstG §6/1
Sofern Sie umsatzsteuerlich nicht erfasst sind, da sie als Kleinunternehmerin mit Umsätzen von (netto) max 22.000 EUR p.a. von der Steuerpflicht ausgenommen. Ihre derzeitige Textierung ist durchaus korrekt, wenn auch nicht üblich. Lt Gesetz besteht das Erfordernis, auf die Steuerfreiheit hinzuweisen. Üblicherweise schreibt man dann "Steuerfrei gem § 6 Abs 1 UStG" Die Rechnungsmerkmale sind bei Rechnungen gegenüber Unternehmern verpflichtend, die fortlaufende Nummer bezieht sich auf alle Honorarnoten die sie stellen. Die Steuerfreiheit gilt nicht für Übersetzungsleistungen sondern können sie diese nur als Kleinunternhemerin in Anspruch nehmen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Sofern sie ihre Leistungen gegenüber Unternehmern erbringen, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wäre ein Verzicht auf diese Befreiung zu überlegen. Ich empfehle ihne dazu jedenfalls eine verbindliche Beratung durch einen Steuerberater. Informationen zu Rechnungsmerkmalen finden sie auch auf unserer Website www.fiebich.com > Infos&FAQ > Informationsblätter unter U.. wie Umsatzsteuer MfG Thomas Fiebich
Verfasst von: Nataliya Koryak am 30.10.2012 17:27
 


THEMA:  Honorarnote - UstG §6/1

Guten Tag,

ich habe die gleiche Frage und wollte nur noch nachfragen, ob die von Ihnen vorgeschlagene Schreibweise "Steuerfrei gem § 6 Abs 1 UStG" noch immer aktuell ist? Es ist bis heute nichts anderes geworden, oder?

Und ein wenig hat mich der Wikipedia-Artikel verwirrt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer

Ist Mehrwertstuer und Umsatzsteuer nicht das Gleiche?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Liebe Grüße,

Nataliya

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