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Verfasst von: Maria am 13.04.2009 09:13
 


THEMA:  Geringfügigkeit + Honorarnote
Hallo! Ich bin geringfügig angestellt, möchte aber nebenbei auf Basis einer Honorarnote arbeiten. Geht das überhaupt und wenn ja, 1. wieviel darf ich im Monat steuerfrei verdienen (knapp über EUR 300,- ? ) 2. ist das der Betrag Geringfügikeit + Honorarnote 3. wieviel darf ich im Jahr steuerfrei verdienen (ca. EUR 300,-*12?) 4. darf man pro Tag nur einen bestimmten Honorarnotenbetrag "aufweisen" (ca. EUR 140,- ? ) 5. ab wann muß ich Steuern welcher Art auch immer bezahlen 6. stimmt es, daß man, in welchem Angestelltenverhältnis auch immer man sich befindet, bis zu EUR 10.000,- im Jahr steuerfrei verdienen darf? Leider habe ich bereits sehr viele, widersprüchliche Antworten auf diese Fragen bekommen. Ich hoffe, auf diesem Weg Antworten zu bekommen, die aufklärend und nicht verwirrend sind. Im Voraus dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marie
Verfasst von: Eveline Wieser am 13.04.2009 09:13
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeit + Honorarnote
Sie müssen beachten, dass es für die Sozialversicherung und für die Steuern unterschiedliche Grenzen gibt. Die sog. Geringfügigkeitsgrenze (derzeit EUR 323,46 mtl.) gibt es im ASVG, betrifft somit nur Dienstverhältnisse. Wenn Sie selbständig arbeiten, fallen Sie unter das GSVG (Gewerbl. Sozialvers. Gesetz), das für "Neue Selbständige" unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von SV-Beiträge vorsieht (z.B. Gewinn unter EUR 3.881,52 p.a.) Umsatzsteuer: normalerweise keine Umsatzsteuer bei Umsätzen unter EUR 22.000,- p.a. Einkommensteuer: Wenn die Summe aller Einkünfte (egal ob selbständig oder nichtselbständig) pro Jahr nicht mehr als EUR 10.000,- beträgt, fällt keine Einkommensteuer an. Es gäbe noch viel dazu zu erklären, z.B. wie muss eine Honorarnote aussehen oder wie wird der Gewinn ermittelt und welche Ausgaben können abgesetzt werden. Ich rate Ihnen daher einen Steuerberater(in) zu kontaktieren. Eveline Wieser
Verfasst von: jeannie am 13.04.2009 09:13
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeit + Honorarnote
Hallo Marie! Ich versuche auch eine Antwort: 1. 323,46 (SV-Grenze monatlich, 333,16 im neuen Jahr) und Steuer haben nichts miteinander zu tun. Die Steuer wird immer aufs Jahr gerechnet. 2. Bei der geringfügigen Anstellung gilt die Geringfügigkeitsgrenze für die ASVG-pflicht bei der GKK. Die Einkünfte über die Honorarnote wären ewtl. bei der SVGW zu versichern (ab 3881,52 Gewinn jährlich). Das Finanzamt zählt zusammen. 3. Steuerfreies Jahreseinkommen (hier habe ich schon die Grenzen für 2006): a. bis 730,- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit an Arbeitnehmer (fällt einfach unter den Tisch, nur Angestelltenlohn wäre zu versteuern) b. bis 10.900 Gesamteinkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit c. Einkünfte bis 10.000 als Selbstständige ohne unselbstständige Einkünfte. Ich vermute, dass Sie mehr als 730,- Gewinn über die Honorarnoten erzielen werden. Also wird zusammengezählt (siehe 3.b.). Bleiben Sie mit der Summe unter 10.900 jährlich, sind sie trotzdem steuerfrei. Achtung, die Beträge sind Freigrenzen, keine Freibeträge! Das heißt, dass bei Überschreiten der Grenzen der gesamte Betrag steuerpflichtig ist (nicht nur der Betrag über der Grenze). 4. Die täglichen Grenzen gelten nur für ASVG, also für die Geringfügigkeitsgrenze bzw. das AMS. Bei der Honorarnote gibt es keine Beschränkungen. 5. Einkommenssteuer ist schon unter 3.b. beantwortet. Umsatzsteuer beginnt bei 22.000 Umsatz jährlich, egal wie hoch der Gewinn ist. Ob weitere Steuern und Abgaben anfallen, hängt auch von der Branche ab. Ich zahle z. B. jährlich 10,90 Fremdenverkehrsabgabe an die Gemeinde. Informationen gibt es bei der Wirtschaftskammer, bei Steuerberatern,... 6. Die steuerfreien Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis entsprechen oben der Antwort unter 3. (Gesamteinkünfte) also 10.900 jährlich. Nach diesen Fragen stellt sich mir die Frage, warum sie unbedingt unter diesen Grenzen verdienen wollen? Als Angestellte mit knapp über 323,46 wären Sie voll versichert (unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert). Unter 323,46 (bzw. 333,16) sind sie unfallversichert, könnten sich aber bei der GKK um 45,64 freiwillig kranken- und pensionsversichern. In beiden Fällen zahlen sie keine Steuer. Beziehen sie AMS-Gelder? Dann dürfen Sie heuer aus dem Angestelltenverhältnis und der Honorarnote zusammen monatlich nicht über 323,46 verdienen. Bekommt Ihr Mann den Alleinverdienerfreibetrag? Dann dürfen Sie (falls kinderlos) im Jahr 2005 nicht mehr als 2.200,- verdienen, bei Bezug von Familienbeihilfe nicht mehr als 6.000,- verdienen, um den Alleinverdienerfreibetrag zu erhalten. Wollte man das ganze noch komplizieren, wäre das richtige Formular beim Finanzamt zu verwenden: Wenn Sie - unselbstständig erwerbstätig mit selbstständigen Einkünften unter 730, - sind (L1) oder - selbstständig erwerbstätig über 730,-- mit unselbstständigen Einkünften (E1). Es ergibt sich jedoch die selbe Steuerhöhe (oder Rückzahlung). lg jeannie
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